Mit Versicherungen ist das ja so eine Sache. Hat man sie, braucht man sie nicht. Und hat man einen Schaden, hat man garantiert nicht die passende Versicherung. Das soll jetzt aber nicht heißen, dass man auf Versicherungen verzichten soll. Im Gegenteil: Gerade für freie Journalisten ist es ausgesprochen wichtig, sich um seine Absicherung zu kümmern. Denn im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis, gibt es ja hier keinen Arbeitgeber, der das übernimmt.
Passieren kann vieles: Krankheit, Unfall und später möchte man ja auch mal eine Rente kriegen. Krankenversicherung und Rentenversicherung sind eigentlich gesetzlich Pflicht, auch für freie Journalisten. Zwar sind freie Journalisten Selbständige und könnten sich daher privat versichern, aber als Künstler genießen sie die besonderen Vorzüge der Künstlersozialkasse, die landläufig als KSK bekannt ist. Sie ist eine Einrichtung, die es Künstlern (zu denen Journalisten zählen) ermöglicht, sich günstig zu kranken- und rentenversichern. Dabei ist die KSK selbst keine Krankenkasse, sondern übernimmt quasi die Aufgaben eines Arbeitgebers hinsichtlich der Sozialversicherung. Im Klartext: die KSK zahlt freien Journalisten ca. die Hälfte ihrer Beiträge zur Sozialversicherung. Deshalb lohnt es sich fast immer, KSK-Mitglied zu werden.
Wie funktioniert die KSK?
Zunächst einmal muss die Aufnahme beantragt werden. Die KSK prüft, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Wichtigste Voraussetzung: Der Nachweis einer selbständigen, hauptberuflichen künstlerischen bzw. publizistischen Tätigkeit. Dann muss man noch sein Einkommen daraus bestreiten können, wobei die KSK ein Mindesteinkommen von 325 Euro monatlich bzw. 3.900 Euro jährlich aus dieser Tätigkeit erwartet (Berufsanfänger müssen diesen Wert in den ersten drei Jahren nicht erreichen).
Man zahlt dann an die KSK die Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung, die auch ein Arbeitnehmer zahlen würde. Den Arbeitgeberanteil (ungefähr die Hälfte der Gesamtbeiträge) übernimmt die KSK. Der Beitrag berechnet sich aus dem zu erwartenden Einkommen für das laufende Jahr.
Das ist bei Künstlern jedoch in der Regel schwer zu schätzen. Deshalb wird in der Regel der Betriebsgewinn vor Steuern als Schätzgrundlage genommen. Ist absehbar, dass man im aktuellen Jahr deutlich nach oben oder nach unten abweicht, kann man die geänderte Schätzung der KSK mitteilen, der Beitrag wird dann angepasst.
Berufsanfänger sollten sofort mit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit als Freier Journalist die Aufnahme in die KSK beantragen, auch wenn sie die entsprechenden Nachweise noch nicht erbringen können. Wenn man, während der KSK-Antrag läuft, freiwillig gesetzlich krankenversichert ist, werden diese Beiträge später erstattet.
Die andere Hälfte der Beiträge zahlen übrigens die Auftraggeber von Künstlern. Es gibt die Künstlersozialabgabe, die auf alle künstlerischen Leistungen zu zahlen ist. Damit hat man als Freier Journalist jedoch nichts zu tun, dafür ist jeder Auftraggeber selbst verantwortlich. Lesen Sie hier, warum es wichtig ist, keine falschen Wert zu melden.
Weitere Versicherungen
Neben den üblichen Versicherungen wie Privathaftpflicht und Hausrat sollten freie Journalisten über weitere Versicherungen nachdenken. Zum Beispiel die Berufs-Haftpflichtversicherung oder die Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung.
Weiterhin sollte sich natürlich jeder – ob angestellt oder frei – Gedanken um eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit machen.