Leserfrage: Muss man mit 7% Umsatzsteuer abrechnen, wenn man in der KSK ist?

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Selbstständige Journalistin mit dem Fokus auf Verbraucher- und Internetthemen, Buchautorin, Dozentin. Mehr Infos: Wirtschaft verstehen!, Facebook, @kuechenzurufGoogle+

Stefanie hat uns zum Thema Umsatzsteuer geschrieben:

„Ich arbeite seit vielen Jahren als freie Journalistin und rechne die Honorare stets mit 7% ab. Jetzt habe ich mich mit einem Videoproduzenten zusammengeschlossen, um ein neues multimediales Produkt anzubieten. Er rechnet allerdings mit 19% ab. Bisher habe ich immer gedacht, dass ich, wenn ich bei der Künstlersozialkasse versichert bin, zwangsläufig mit 7% abrechnen muss. Jetzt erklärte mir mein Kollege, dass er auch in der KSK versichert ist, aber trotzdem meist 19% in Rechnung stellt.“

Zu diesem Thema habe ich mich mit Constanze Elter unterhalten. Constanze hat sich als Journalistin auf das Thema Steuern fokussiert. Sie hat dazu mehrere Bücher (Werbe-Link) geschrieben, und beim DJV gibt es einige Webinare von ihr, die man sich für wenig Geld herunterladen kann.

Constanze Elter. Foto: <a href="http://www.ninasimone.de" target="_blank" rel=

Stimmt das, Constanze? Darf man als KSK-Versicherter nur mit 7 Prozent abrechnen?

Nein. Es gibt auch Freiberufler, die ihre Leistungen mit 19 Prozent Umsatzsteuer abrechnen und trotzdem KSK-versichert sind – Lektoren beispielsweise. Voraussetzung für die KSK-Versicherung ist, dass die Versicherten als selbstständige Künstler oder Publizisten tätig sind.

Wann ist die Unterscheidung zwischen 7 und 19 Prozent Umsatzsteuer denn relevant?

Im Umsatzsteuerrecht. Dort muss man ganz genau hinschauen, wie man was abrechnet. Immer, wenn ein Werk entsteht, das urheberrechtlich geschützt ist, oder wenn man jemanden die Nutzung des Werkes überträgt, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Dabei kommt es nicht auf die Art der Publikation an. Schreibt ein freier Journalist beispielsweise einen Text für ein Kundenmagazin, fällt darauf ebenfalls die ermäßigte Umsatzsteuer von 7 Prozent an. Außerdem hat die Finanzverwaltung für Journalisten eine spezielle Regelung geschaffen, wonach alle journalistischen Leistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz erhalten. Das gilt aber beispielsweise nicht, wenn der Journalist ein Seminar hält oder eine Werbeveranstaltung moderiert. KSK-versichert ist er aber in jedem Fall.

Dann kann es aber so schlimm nicht sein, wenn man sich bei der Umsatzsteuer vertut, oder?

Doch, denn das hat Konsequenzen für den Kunden, der seine Vorsteuer geltend machen möchte. Bei einer Betriebsprüfung fällt spätestens auf, ob der Auftraggeber zu viel Vorsteuer geltend gemacht hat. Dann müssen Rechnungen korrigiert werden, was sehr viel Arbeit macht. Außerdem muss der Kunde eventuell ausstehende Beträge an das Finanzamt zurückzahlen. Und eine Umsatzsteuerprüfung ist auch für Freiberufler nicht schön. Entspricht die Buchhaltung nämlich nicht den Anforderungen, kann das Finanzamt schätzen. Und das kann teuer werden.

Was macht man, wenn man unsicher ist, wie hoch die Umsatzsteuer sein muss?

Nachfragen! Beim Finanzamt arbeiten auch nur Menschen, die sind in aller Regel sehr nett, wenn man auch zu ihnen freundlich ist. Außerdem sind sie zur Auskunft verpflichtet, dürfen allerdings nicht steuerlich beraten. Man muss keinen Brief schreiben, sondern kann dort ruhig mal anrufen. Im persönlichen Gespräch lassen sich derartige Probleme schnell aus dem Weg räumen.

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Dieser Artikel ist vom Juli 2017. Er wurde im September 2019 aktualisiert.

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4 Kommentare zu “Leserfrage: Muss man mit 7% Umsatzsteuer abrechnen, wenn man in der KSK ist?

  1. Hallo,
    Ich habe Ihren Vorschlag wahr genommen und beim Finanzamt angerufen. Da sagte man mir, ich müsse für einen journalistischen Beitrag 19% Umsatzsteuer zahlen. Erst wenn ich selbst eine Zeitschrift heraus gebe, würden nur 7% anfallen. Hatte diese Person keine Ahnung??

    1. Hallo Jessica,

      es sieht so aus, als hätte diese Person tatsächlich keine Ahnung. Auf journalistische Beiträge sind fast immer nur 7 % Umsatzsteuer fällig. Steht im §12 des Umsatzsteuergesetzes. Da kannst du den Finanzbeamten gerne drauf hinweisen.

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