Ich werde in meinen Seminaren oft gefragt, ob man die Dinge, über die ich rede, steuerlich absetzen kann: Software beispielsweise, ein Stativ fürs Handy, mein häusliches Arbeitszimmer, ein neues Laptop. Ja, wenn diese Dinge mit der Arbeit zusammenhängen, dann kann man sie tatsächlich absetzen. Speziell bei einem häuslichen Arbeitszimmer, ist mehr absetzbar, als viele denken.
Das häusliche Arbeitszimmer lohnt sich dann steuerlich besonders, wenn es den Mittelpunkt der Arbeit als Freiberufler darstellt. Kollegen, die den ganzen Tag als feste Freie in einer Redaktion sitzen, haben also ihren Arbeitsmittelpunkt nicht zuhause. Wer wie ich in der Regel zuhause recherchiert, schreibt, Interviews führt, Folien vorbereitet, dagegen sehr wohl. Für Kollegen wie mich gilt, dass die Kosten in voller Höhe absetzbar sind. Das bedeutet: Wer Miete bezahlt, kann ausrechnen, welcher Teil der Miete auf das Büro entfällt, und kann diesen Teil absetzen. Eigentümer können den entsprechenden Anteil der Schuldzinsen für den Kredit geltend machen, den sie aufgenommen haben, um die Wohnung zu kaufen.
Tapeten, Software, Schreibtisch: Im häuslichen Arbeitszimmer ist viel absetzbar
Sinnvollerweise rechnet man aus, wie viel Prozent die Bürofläche an der Gesamtfläche der Wohnung ausmacht. Dann kann man anteilig auch die Kosten absetzen für Wasser, Strom, Grundsteuer, die Müllabfuhr, den Schornsteinfeger oder die Gebäudeversicherung. Muss das Büro renoviert werden, beteiligt sich das Finanzamt beispielsweise auch an neuen Tapeten oder einem Bodenbelag. Auch Gardinen oder Lampen sind absetzbar. Und natürlich die Möbel im Arbeitszimmer: ein größerer Schreibtisch, ein ergonomischer Stuhl, Regale können abgesetzt werden. Genau so wie der Computer oder das Laptop, Fachliteratur oder spezielle Software. Allerdings hängt es vom Preis ab, ob man die Anschaffungskosten über mehrere Jahre verteilen muss. Da wir hier aber keine Steuerberatung leisten können, wollen und dürfen, wendet euch bitte an einen Steuerberater, wenn ihr dazu Fragen habt. Oder versucht euer Glück mit einem Steuerprogramm.
Seid im häuslichen Arbeitszimmer gut zu Euch selbst
Was ich Euch mit diesem Text mitgeben möchte ist: Bevor Ihr beispielsweise viel Zeit damit verbringt, Euch über Euren Computer zu ärgern, weil er sehr langsam ist, kauft Euch einen neuen. Bevor Ihr Rückenschmerzen akzeptiert, kauft einen vernünftigen Schreibtischstuhl und stattet Euer Büro ergonomisch aus. Natürlich müsst Ihr dazu Geld in die Hand nehmen. Aber einen Teil davon bekommt Ihr eben über die Steuererklärung wieder. Hat man dies vor Augen, tut eine Investition oft weniger weh. Und ich bin sicher, dass die Arbeit danach wieder besser läuft. Das ist zumindest meine persönliche Erfahrung. Wie seht Ihr das?
Auf steuertipps.de findet Ihr einen Entscheidungsbaum, der dabei hilft, festzustellen, ob das Arbeitszimmer absetzbar ist oder nicht.
Im entsprechenden Artikel gibt es noch einige weiterführende Informationen für diejenigen, die sich jetzt richtig in das Thema einarbeiten wollen.
Bei mir wollte das Finanzamt das Arbeitszimmer nicht voll anerkennen, weil ich ja als Dozent auch außerhalb tätig sei.
Ich musste dann darauf hinweisen, dass ich an keiner Institution, an der ich unterrichte, ein Büro oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz habe. Daraufhin wurden die tatsächlichen Kosten anerkannt.