Wenn in Deutschland ein Kopierer verkauft wird, bekomme ich als Journalist Geld. Klingt komisch, ist aber so. Denn mit jedem verkauften Kopierer (und auch ein paar anderen Geräten) erhalten die Verwertungsgesellschaften Geld, das sie an die Urheber verteilen. Es gibt verschiedene Verwertungsgesellschaften. Für Journalisten relevant sind die VG Wort und die VG Bild-Kunst. Eine weitere VG ist beispielsweise die GEMA für Musik.
Was ist eine Verwertungsgesellschaft?
Grundsätzlich sind die Verwertungsgesellschaften (VG) eine tolle Erfindung, denn sie kümmern sich darum, dass Urheber Geld für die Nutzung („Verwertung“) ihrer Werke bekommen, das sie alleine nicht eintreiben könnten. Schließlich weiß ich als einzelner Journalist ja nicht, wo mein Artikel kopiert wird.
Wie funktioniert eine Verwertungsgesellschaft?
Zunächst muss der Journalist als Urheber einen Wahrnehmungsvertrag mit einer VG (mit jeder einzeln) abschließen. Das ist kostenlos und unkompliziert, denn es muss in der Regel nur ein Formular ausgefüllt werden. Es spielt auch keine Rolle, ob man als Journalist selbständig ist oder angestellt arbeitet. Man ist immer Urheber und hat somit immer einen Anspruch auf Vergütung.
Anschließend muss der Urheber seine veröffentlichten Artikel und Bilder („Werke“ im Sinne des Urhebergesetztes) melden. Dazu hat man zum Beispiel für veröffentlichte Texte in Printmedien bis zum 31. Januar des Folgejahres Zeit. Hält man diesen Termin nicht ein, ist aber nichts verloren, sondern die Veröffentlichung wird erst bei der Ausschüttung ein Jahr später berücksichtigt. Das Melden selber ist allerdings schon eine Spur komplizierter.
- Bei der VG Wort können alle veröffentlichten Texte in Printmedien (Abteilung Presse für Zeitungen und Publikumszeitschriften, Abteilung Wissenschaft für Fachzeitschriften) gemeldet werden. Das geht online und ist je nach Output zwar vielleicht etwas aufwändig, lohnt sich aber.
- Bei der VG Bild-Kunst meldet man in der Regel einfach das in einem Jahr erzielte Honorar, das für redaktionelle Fotos erzielt wurde. Hierfür hat man sogar bis zum 31. Oktober des Folgejahres Zeit.
Mitte des Jahres (VG Wort) bzw. Ende des Jahres (VG Bild-Kunst) erfolgt dann die Ausschüttung, die je nach Anzahl der Veröffentlichungen schon ein paar Hundert Euro ergeben kann. Diese müssen aber versteuert werden! Umsatzsteuerpflichtige Journalisten müssen ihre Steuernummer der VG mitteilen und erhalten dann zusätzlich zum Ausschüttungsbetrag die 7% Umsatzsteuer ausgezahlt.
Weitere Informationen gibt es bei den VG selber. Die Mitarbeiter dort sind i.d.R. sehr hilfsbereit.